Wer mehrere Wallboxen oder eine gewerbliche Ladeinfrastruktur aufbauen möchte, braucht mehr als nur die Wallboxen selbst – er braucht einen normkonformen Ladeverteiler, der die Energieverteilung auf die einzelnen Ladepunkte regelt, absichert und dokumentiert. In dieser Kategorie finden Sie den Hensel Ladeverteiler ENYCHARGE für 3 Ladepunkte á 11 kW sowie den passenden OBO Bettermann Kombiableiter Typ 1+2 als Überspannungsschutz für Wallbox-Anlagen.
Wichtig: Ladeinfrastruktur – ob Einzelwallbox oder Mehrpunkt-Ladeverteiler – darf ausschließlich durch eine zugelassene Elektrofachkraft installiert und in Betrieb genommen werden. Der Netzanschluss muss mit dem örtlichen Netzbetreiber abgestimmt sein.
Was ist ein Ladeverteiler – und wann brauche ich ihn?
Eine einzelne Wallbox in der heimischen Garage lässt sich direkt aus der Hausverteilung versorgen – das ist technisch unkompliziert. Sobald aber mehrere Ladepunkte auf einem Grundstück oder in einer Einrichtung betrieben werden sollen, ändert sich die Situation grundlegend: Strom muss auf mehrere Abgänge aufgeteilt, jeder Ladepunkt einzeln abgesichert und die gesamte Anlage normkonform dokumentiert werden.
Genau das leistet ein Ladeverteiler. Er nimmt die Einspeisung vom Hausanschluss oder Zählerschrank auf und verteilt sie – inklusive Leitungsschutz (LS), Fehlerstromschutz (FI) und optional Überspannungsschutz – auf die angeschlossenen Wallboxen. Ab Werk verdrahtet und nach DIN EN IEC 61439-7 geprüft, liegt die Produkthaftung beim Hersteller – ein entscheidender Vorteil für Elektrofachbetriebe.
Typische Einsatzbereiche
Einfamilienhaus (2–3 Wallboxen)
Wenn Haushalt und Fahrzeug(e) parallel laden sollen – z. B. bei zwei Elektroautos in der Doppelgarage. Der Hensel Ladeverteiler für 3 Ladepunkte á 11kW ist die normkonforme Lösung ohne aufwändige Einzelverdrahtung.
Gewerbe / Firmenparkplatz
Elektrikerbetriebe, Autohäuser, Handwerksbetriebe – überall wo eine kleine Flotte geladen werden soll. 3 Ladepunkte á 11kW bedeutet 33kW Gesamtleistung; eine klare, planbare Infrastruktur.
Sanierung / Erweiterung
Der Unterverteiler ist bereits voll oder zu weit entfernt? Ein Ladeverteiler als eigene Einheit schafft in solchen Fällen Ladeinfrastruktur ohne Umbau des bestehenden Verteilers.
Warum Überspannungsschutz bei Wallboxen Pflicht sein sollte
Wallboxen und Ladeverteiler sind empfindliche elektronische Geräte. Ein einziger Blitzeinschlag in der Nähe oder eine Schaltüberspannung im Netz kann die Elektronik irreparabel beschädigen – und das ohne sichtbare äußere Spuren. Der OBO Bettermann MCF30-NAR-TT Kombiableiter Typ 1+2 in unserem Sortiment schützt die angeschlossene Ladeinfrastruktur gegen genau diese Ereignisse.
Typ 1+2 (Kombi)
Kombinierter Grob- und Feinschutz in einem Gerät – schützt sowohl gegen direkte Blitzeinwirkung (Typ 1) als auch gegen induzierte Überspannungen aus dem Netz (Typ 2). Ideal wenn kein separater Blitzschutz vorgelagert ist.
Dreipolig mit NPE
Schützt alle drei Phasen sowie den N-PE-Pfad – vollständiger Schutz für 3-phasige Ladeanlagen wie den Hensel Ladeverteiler 3×11kW.
Montage
Hutschienenmontage (REG) – direkt im Ladeverteiler oder im vorgelagerten Zählerschrank einbaubar.
Mehr zu Überspannungsschutz-Produkten und deren Einsatzbereichen finden Sie in unserer Kategorie Überspannungsschutz.
§ 14a EnWG: Ladeverteiler und der neue Zählpunkt
Seit Januar 2024 regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Netzzugang für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Wallboxen und Ladeinfrastruktur ab einer bestimmten Leistung fallen darunter. Netzbetreiber dürfen die Ladeleistung in Netzengpässen kurzzeitig reduzieren – im Gegenzug gibt es günstigere Netzbezugsentgelte für Betreiber.
Für die Installation bedeutet das: Größere Ladeinfrastruktur braucht häufig einen eigenen Zählpunkt – also ein separates Messfeld im Zählerschrank oder Komplettfeld. Wenn Sie gerade eine Wallbox-Anlage planen und gleichzeitig den Zählerschrank erneuern oder erweitern, lohnt sich ein Blick auf unsere Komplettfelder und Komplett-Zählerplätze – dort finden Sie unter anderem das Hager ZK52XP, das explizit für Wärmepumpen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG ausgelegt ist.
Tipp für die Planung: Ladeverteiler, Überspannungsschutz und Zählerschrank / Messfeld sind in einer ganzheitlichen Ladeinfrastruktur-Planung eng miteinander verknüpft. Lassen Sie sich von Ihrem Elektrofachbetrieb beraten – idealerweise bevor die Leitungen verlegt werden.
DIN EN IEC 61439-7 – was diese Norm für Sie bedeutet
Der Hensel Ladeverteiler ENYCHARGE ist nach DIN EN IEC 61439-7 geprüft und dokumentiert. Diese Norm definiert die Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen für Ladeinfrastruktur. Was das in der Praxis bedeutet:
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Der Ladeverteiler wurde als Einheit geprüft – nicht nur die einzelnen Komponenten
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Produkthaftung liegt beim Hersteller Hensel – nicht beim installierenden Elektrofachbetrieb
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Mitgelieferte Dokumentation erleichtert Abnahme, Prüfung und Gewährleistungsnachweise
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Kein aufwändiges Zusammenstellen und Prüfen von Einzelkomponenten auf der Baustelle – der Verteiler kommt fertig und dokumentiert
Häufige Fragen zum Ladeverteiler
Ab wann brauche ich einen Ladeverteiler statt einer einfachen Wallbox-Absicherung?
Eine einzelne Wallbox lässt sich in vielen Fällen direkt aus der bestehenden Hausverteilung absichern – vorausgesetzt, dort ist noch ausreichend freie Kapazität vorhanden. Sobald zwei oder mehr Wallboxen gleichzeitig betrieben werden sollen, oder sobald die Hausverteilung zu weit entfernt ist oder keinen Platz mehr bietet, ist ein separater Ladeverteiler die sicherere und normkonformere Lösung. Auch wenn eine eigene Einheit für Ladeinfrastruktur gefordert wird – etwa bei gewerblicher Nutzung oder § 14a EnWG-Anforderungen – ist ein dedizierter Ladeverteiler die richtige Wahl.
Was bedeutet „3 Ladepunkte á 11kW“ beim Hensel Ladeverteiler?
Der Ladeverteiler bietet drei unabhängige Abgänge, an denen je eine Wallbox mit maximal 11 kW Ladeleistung angeschlossen werden kann. Jeder Abgang ist einzeln mit Leitungsschutz und Fehlerstromschutz abgesichert. Die maximale Gesamtleistung beträgt damit 33 kW – vorausgesetzt, der Hausanschluss und die Zuleitung sind entsprechend ausgelegt. In der Praxis wird selten an allen drei Punkten gleichzeitig mit voller Leistung geladen – ein intelligentes Lastmanagement kann die Leistung bei Bedarf auf die aktiven Ladepunkte verteilen.
Muss ich den Ladeverteiler beim Netzbetreiber anmelden?
Ja – Ladeinfrastruktur ab 12 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Wallboxen und Ladeverteiler unter 12 kW gilt in vielen Regionen eine vereinfachte Anzeigepflicht. Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt diese Anmeldung in der Regel. Zudem ist die Installation nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu berücksichtigen – das bedeutet konkret, dass der Netzbetreiber die Möglichkeit haben muss, die Ladeleistung in Netzengpässen zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten Sie günstigere Netzentgelte.
Warum brauche ich für Wallboxen einen Überspannungsschutz Typ 1+2?
Wallboxen enthalten empfindliche Steuerelektronik, die durch Überspannungen beschädigt werden kann – verursacht durch Blitzeinwirkung, Schalthandlungen im Netz oder Einschaltspitzen. Typ-1-Ableiter schützen gegen direkte Blitzteilströme, Typ-2-Ableiter gegen induzierte und netzbedingte Überspannungen. Ein Kombiableiter Typ 1+2 wie der OBO MCF30-NAR-TT vereint beide Schutzebenen in einem Gerät. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn kein vorgelagerter Blitzschutz (Typ 1) im Gebäude vorhanden ist – was bei vielen Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbeobjekten der Fall ist.
Kann ich den Ladeverteiler auch im Außenbereich einsetzen?
Der Hensel Ladeverteiler in unserem Sortiment ist für den Innenbereich oder den geschützten Außenbereich (Garage, Carport mit Witterungsschutz) ausgelegt. Für den direkten Außeneinsatz ohne Witterungsschutz gibt es von Hensel entsprechende Außenschrank-Varianten der ENYCHARGE-Serie – sprechen Sie dazu Ihren Elektrofachbetrieb an oder kontaktieren Sie uns direkt unter info@eba-leipzig.de.
Alle technischen Angaben basieren auf den Herstellerdaten von Hensel (ENYCHARGE) und OBO Bettermann. Maßgeblich ist stets das aktuelle Herstellerdatenblatt. Montage und Anschluss ausschließlich durch eine zugelassene Elektrofachkraft und nach Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber.